Datenschutzgrundverordnung

„ACHTUNG! Seit dem 25. Mai 2018 ist die DS-GVO in Kraft gesetzt!
Was ihr beachten und tun müsst!“

Seit dem 25. Mai ist die neue DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) in Kraft, von der leider auch Vereine und Verbände nicht ausgenommen sind! Als eine gute erste Übersicht („Muster“ ist nicht ganz das richtige Wort – nur 2 Seiten und einige weiterführende Links!), was alles zu beachten und evtl. zu tun ist, um hohe Bußgeldzahlungen bzw. Abmahnkosten zu vermeiden, kann diese Übersicht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht dienen. Hier wird zwar ein Sportverein exemplarisch hergenommen, aber die Bedingungen lassen sich sehr gut auch auf euch, die hessischen Mitgliedsbühnen, übertragen, zumal die DS-GVO europaweit gilt, also nicht länderbezogen ist. Der Link ist auch mit einigen weiteren Erklärungen auf der Website des BDAT zu finden: bdat.info – Startseite, bitte runterscrollen bis „EU-DSGVO“

Mehr unter:
https://www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein.pdf

Dies ist eine weiterführende Schrift des Landes Baden-Württemberg für Vereine – diese hat leider 35 Seiten! Auch sie ist auf der Seite des BDAT zu finden.

Mehr unter:
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/03/OH-Datenschutz-im-Verein-nach-der-DSGVO.pdf#

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